Seitenbereiche
Illustration
STEUER
NEWS
INFORMANT

Stets Aktuell und nicht von Gestern! Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie jederzeit über interessante gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen informiert.

Musik in der Zahnarztpraxis

https://www.mennundmenn.de/news_aerzte/

GEMA unterliegt vor dem BGH

Der Fall

Ein Zahnarzt hat im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen als Hintergrundmusik laufen lassen. Der Zahnarzt hatte anfänglich mit der GEMA einen Lizenzvertrag geschlossen, den er jedoch 2012 fristlos gekündigt hatte. Begründung: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.03.2012, C-135/10 stellt die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen keine öffentliche Wiedergabe dar. Die GEMA klagte daraufhin restliche Gebühren ein, ohne Erfolg.

Urteil des BGH

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) konnte der Zahnarzt den Vertrag zu Recht fristlos kündigen, weil die Geschäftsgrundlage des Lizenzvertrages durch das EuGH-Urteil entfallen ist. Der BGH betonte in der Urteilsfindung, dass er an die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH gebunden sei. Insofern sei die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen nicht öffentlich und damit nicht vergütungspflichtig (Urteil vom 18.06.2015, I ZR 14/14).

Stand: 28. August 2015

Bild: rgvc - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über die Sozietät Menn & Menn
Wir sind Steuerberater in Bad Krozingen bei Freiburg und bieten ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Beratung für Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Unternehmer an. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach via online Kontaktformular.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Menn & Menn Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.