Seitenbereiche
Illustration
STEUER
NEWS
INFORMANT

Stets Aktuell und nicht von Gestern! Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie jederzeit über interessante gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen informiert.

Sponsoring-Aufwendungen als Betriebsausgabe

https://www.mennundmenn.de/news_aerzte/

Sponsoring

Anders als bei der klassischen Werbung steht bei einem Sponsoring nicht die Reklame für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen im Vordergrund, sondern es soll dadurch die Reputation des Unternehmens gefördert werden. Um das zu erreichen wird z. B. einem Sportverein die Sportkleidung finanziert, die mit dem Namen, dem Logo oder der Adresse des Sponsors versehen ist.

Streitpunkt Betriebsausgabenabzug

Sponsoring-Aufwendungen zählen regelmäßig zu den Streitpunkten mit der Finanzverwaltung. So war es auch im Fall einer Sportärzte-GmbH, die einzelne Sportler finanziell unterstützte. Diese trugen im Gegenzug auf ihrer Sportkleidung und dem Zubehör den Namen, das Logo und die Internetadresse der Sportärzte-GmbH. Zum Sponsoring zählte auch die kostenlose Gestellung von Autogrammkarten, Postermaterial, DVDs, Videos und Broschüren.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) billigte den Betriebsausgabenabzug bei der Sportärzte-GmbH (Urteil v. 14.7.2020 - VIII R 28/17). Das Finanzamt und das Finanzgericht hatten das Betriebsausgabenabzugsverbot u. a. mit der persönlichen Verbindung der Ärzte mit einigen bekannten Sportlern dieses Vereins begründet. Der BFH hingegen verneinte persönliche Beweggründe. In der Regel kann also davon ausgegangen werden, dass Ausgaben für das Sponsoring von Sportlern bzw. Sportvereinen durch Ärzte, die schwerpunktmäßig Sportler betreuen, steuerlich abzugsfähig sind, und zwar auch dann, wenn sie wie im Urteil fast € 1 Mio. betragen und an befreundete Sportler geflossen sind.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: wesel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über die Sozietät Menn & Menn
Wir sind Steuerberater in Bad Krozingen bei Freiburg und bieten ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Beratung für Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Unternehmer an. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach via online Kontaktformular.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Menn & Menn Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.